Stromspeicher
Die Errichtung von Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher), deren Anschluss an die bestehenden Energieversorgungsnetze und Betriebsweise sind in den letzten Monaten immer stärker in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt. Stromspeicher sind als Energiespeicheranlagen im Sinne des § 3 Nr. 15d EnWG zu qualifizieren. Der Begriff der Energiespeicheranlage umfasst noch weitere Speichertechnologien.
Insbesondere die Fragen zum Netzanschluss neuer Großbatteriespeicher stehen dabei stark im Fokus. Ende 2024 lagen den Übertragungsnetzbetreibern bereits rund 650 Anschlussanfragen für Großbatteriespeicher mit einer Gesamtleistung von 226 GW vor. Auch die Verteilernetzbetreiber haben zahllose Netzanschlussanfragen erhalten.
Eine Auswertung aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) ergibt, dass derzeit (Stand 15.10.2025) deutschlandweit Großbatteriespeicher mit einer Gesamtbruttoleistung von ca. 2,4 GW bzw. einer nutzbaren Gesamtspeicherkapazität von rd. 3,2 GWh betrieben werden. Unter dem Begriff „Großbatteriespeicher“ bzw. „Batteriegroßspeicher“ werden üblicherweise Stromspeicher mit einer Bruttoleistung größer 999 kW zusammengefasst. Dem MaStR lässt sich auch entnehmen, dass es Planungen für die Errichtung weiterer Großbatteriespeicher mit einer Gesamtbruttoleistung von rd. 5,0 GW bzw. einer nutzbaren Gesamtspeicherkapazität von ca. 10,4 GWh gibt.
Im Szenariorahmen 2023-2037/2045 hat die Bundesnetzagentur für 2037 einen Bestand zwischen 23,7 und 24,2 GW Großbatteriespeicher prognostiziert, für 2045 zwischen 43,3 und 54,5 GW. Im genehmigten Szenariorahmen 2025-2037/2045 hat die Bundesnetzagentur für beide Zieljahre 2037 und 2045 zwischen 41,1 und 94,1 GW angenommen.
Auf dieser Seite sollen häufig gestellte Fragen zur regulatorischen Behandlung von Stromspeichern beantwortet werden. Die Fragen sind thematisch gegliedert in die Bereiche Netzanschluss, Netzentgelte und Betrieb von Stromspeichern. Es handelt sich um ein lebendes Dokument, das sukzessive um weitere Fragen und Antworten ergänzt werden soll.
Netzanschluss
Anwendung der KraftNAV bei Batteriespeichern
Gilt die KraftNAV für Batteriespeicher mit einer Nennleistung ab 100 Megawatt, die an Elektrizitätsversorgungsnetze mit einer Spannung von mindestens 110 Kilovolt angeschlossen werden sollen?
Müssen sich Batteriespeicher als Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen sowohl für die Bezugs- als auch die Erzeugungsseite um entsprechende Netzanschlusskapazität bemühen?
Verdrängt das „Windhundverfahren“ (oder auch „First Come, First Served“-Verfahren) nach § 4 Abs.1 S. 2 KraftNAV andere Netzanschlussbegehrende wie bspw. neue Industrieanlagen, Rechenzentren oder Elektrolyseure?
Welche Kommunikation muss ein Netzbetreiber gewährleisten?
Wann und worüber muss mich der Netzbetreiber informieren, wenn mein Netzanschlussbegehren derzeit nicht weiterbearbeitet werden kann oder es bei der Bearbeitung zu Verzögerungen kommt?
Dürfen Netzbetreiber Realisierungskautionen erheben?
Dürfen Netzbetreiber Realisierungskautionen (stellenweise auch als Reservierungsgebühren bezeichnet) erheben?
Was geschieht mit einer Realisierungskaution, wenn das Projekt realisiert, beziehungsweise nicht realisiert wurde?
Wie hoch darf eine Realisierungskaution sein?
Flexible Netzanschlussvereinbarungen (sog. Flexible Connection Agreements)
Können Flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA) im Anwendungbereich des EnWG auch dauerhaft zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber abgeschlossen werden?
Netzentgelte
Baukostenzuschüsse (BKZ)
Ist ein Baukostenzuschuss auch bei netzgekoppelten Batteriespeichern zu erheben?
Gibt es Ermäßigungen beim BKZ für Speicher, da diese nicht nur Strom aus dem Netz entnehmen, sondern Strom auch zeitversetzt wieder einspeisen?
Wie kann ich als anschlusssuchender Speicherbetreiber herausfinden, mit welcher Höhe des BKZ ich bei meinem Projekt rechnen muss?
Ist eine BKZ-Ermäßigung wegen eines FCA möglich?
Betrieb
§§ 11a und b EnWG
Dürfen ÜNB und VNB Eigentümer von Energiespeicheranlagen sein?
Dürfen sie diese errichten, verwalten und betreiben?
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Netzbetreiber eine Energiespeicher-Dienstleistung nach § 11a EnWG ausschreiben?
Unter welchen Voraussetzungen genehmigt die Bundesnetzagentur nach § 11b EnWG das Eigentum an einer Energiespeicheranlage?
Welche Unterlagen muss ich als Netzbetreiber für einen Antrag auf Genehmigung einer Energiespeicheranlage in meinem Eigentum bei der Bundesnetzagentur einreichen?
Veröffentlicht die Bundesnetzagentur ihre Entscheidungen über Genehmigungsanträge?
Redispatch
Gibt es Festlegungen der Beschlusskammern 6 und 8 zum Thema Redispatch, die auch Energiespeicheranlagen betreffen?
EE-Speicher
Sind EEG-Förderzahlungen auch für die Einspeisung von „zwischengespeichertem“ Solarstrom ins Netz möglich (aktuell bzw. nach künftiger MiSpeL-Festlegung)?
Die vorliegenden Antworten geben das hiesige Grundverständnis zu den aufgeworfenen Fragen wieder. Sie sollen den betroffenen Unternehmen und Privatpersonen als Orientierungshilfe dienen, um eine einheitliche Anwendungspraxis zu fördern.
Die gegebenen Antworten stellen keine Festlegung dar und haben auch nicht den Charakter einer Verwaltungsvorschrift. Sie sollen auch keine normenkonkretisierende Wirkung entfalten oder das Ermessen binden.
Stand: 11.12.2025